Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen Ticketverkauf

Artikel 1.1

Alle vom Archeon publizierten Preise, Mitteilungen oder anderweitige Informationen sind verbindlich. Archeon haftete für eventuelle eigene Fehler in publizierten Preislisten, Mitteilungen oder anderweitigen Informationen. Dieser Anspruch gilt ausschließlich für Informationsmaterial, welches zum Haftungszeitpunkt anwesend war bzw. kurz zuvor publiziert wurde. Archeon haftet nicht für Fehler, die auf Vorsatz, Schuld und Fahrlässigkeit Dritter zurückzuführen sind.

Artikel 1.2

Der Besucher ist verpflichtet, dem Aufsichtspersonal auf Verlangen die Eintrittskarte sowie alle Rabatt-Karten oder Gutscheine vorzuzeigen.

Artikel 1.3

Der potentielle Besucher hat kein Recht auf Erstattung des entrichteten Eintrittspreises oder jedwede andere Vergütung im Verlustfall der Eintrittskarte vor Betreten des Museumsgeländes. Das Risiko des Nichteinlösens der Eintrittskarte trägt der Besucher. Das gilt auch für die Gültigkeit bezüglich der Uhrzeit und/oder des Datums auf der Eintrittskarte. Einmal erworbene Eintrittskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Der Eintrittpreis wird nicht erstattet. Sollten andere, außerhalb der Macht des Käufers liegende Umstände, den Museumsbesuch unmöglich machen, entscheidet die Direktion über eine eventuelle Erstattung des gezahlten Eintrittpreises.

Artikel 1.4

Dem Besucher kann der Zutritt zum Museumsgelände verweigert werden, wenn dessen Eintrittskarte, Rabatt-Karte oder Gutschein nicht vom Archeon oder einer vom Archeon autorisierten Instanz ausgegeben wurde.

Artikel 1.5

Archeon erstattet den gezahlten Eintrittspreis und eventuelle Reisekosten nur im Falle eines vorzeitigen Verlassens des Museumsgeländes aufgrund einer unangekündigten Rettungsübung (Artikel 23: Arbeitsschutzgesetz), sowie im Falle einer teilweisen oder vollständigen Evakuierung des Museumsgeländes aufgrund einer Kalamität.

Artikel 1.6

E-Tickets können nicht zurückgegeben, getauscht oder ausbezahlt werden. Darüber hinaus kann ihre Gültigkeit nicht verändert oder verlängert werden. E-Tickets verlieren ihre Gültigkeit nach Ablauf des angegebenen Gültigkeitsdatums.

Artikel 1.7

E-Tickets dürfen nicht gefaltet oder anderweitig beschädigt werden. Der Besucher haftet für dieses Risiko. Im Schadensfall kann der Zutritt zum Museumsgelände verweigert werden und hat der Verbraucher keinerlei Ansprüche auf Rückerstattung oder Umtausch.

Artikel 1.8

Ein E-Ticket ermöglicht den einmaligen Zutritt zum Park. Kopieren oder mehrfach ausdrucken ist sinnlos.

Artikel 1.9

Andere Aktionen und/oder Rabatte sind vom E-Ticket ausgeschlossen.

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